Gesetze / Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
StBAPO 1977§ 31 Aufstieg in den mittleren und den gehobenen Dienst
Für die Einführungszeit gelten die §§ 1 bis 10, § 11 Abs. 1, 2 und 5, § 12 und die §§ 14 bis 24 entsprechend.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 31 StBAPO 1977 →
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- OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2013 – 1 L 109/12Zitiert von 4
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